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   FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03   

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FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03 (https://dejure.org/2006,13821)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.11.2006 - 3 K 221/03 (https://dejure.org/2006,13821)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. November 2006 - 3 K 221/03 (https://dejure.org/2006,13821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtanzeige des Abschlusses eines Generalübernehmervertrages; Anzeigepflicht über steuerlich erhebliche Tatsachen; Begehen einer leichtfertigen Steuerverkürzung; Unzulässige Steuerfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist

  • Judicialis

    GrEStG § 19 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 169; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Verschiebung einer Außenprüfung - Verlängerung der Festsetzungsfrist durch Ablaufhemmung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag auf Verschiebung einer Außenprüfung - Verlängerung der Festsetzungsfrist durch Ablaufhemmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 642
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.04.2006 - II R 3/05

    Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes des § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Die zusätzliche Leistung muss allerdings in einem rechtlichen Zusammenhang zum Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG stehen (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 3/05, BStBl. II 2006, 604).

    Unabhängig von der Frage der Ablaufhemmung ist der Grunderwerbsteueränderungsbescheid vom 22. Juli 2002 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 09. Juni 2003 hinsichtlich des selbständigen Steuertatbestandes aus dem Jahr 1994 auch deshalb rechtswidrig, weil dieser durch einen eigenen Bescheid festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 3/05, a.a.O.).

  • BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99

    Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Leichtfertigkeit bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der Senat folgt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 II B 123/99, BFH/NV 2001, 738; vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180), einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz dazu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.

    Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regeln ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2000, VII B 39/99, a.a.O., BFH-Urteil vom 19. Dezember 2002 IV R 37/01, BFHE 200, 495, BStBl. II 2003, 385).

  • BFH, 25.03.1992 - II R 46/89

    Steuerpflichtiger Erwerbsvorgang durch Übertragung eines Gesellschaftsanteils (§

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Deshalb treten auch die über § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO im Hinblick auf die Hemmung des Anlaufs der Festsetzungsfrist sich ergebenden Rechtsfolgen unabhängig von subjektiven Momenten schon bei objektiver Anzeigepflichtverletzung ein (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1992 II R 46/89, BFHE 167, 448, BStBl. II 1992, 680).
  • BFH, 11.08.1993 - II R 34/90

    Verjährung - Festsetzungsfrist - Hemmung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Diese bezeichnet den äußersten Rahmen der Ablaufhemmung, denn die Finanzbehörde und nicht der Prüfer bestimmt den Gegenstand der Außenprüfung (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1993 II R 34/90, BFHE 172, 393, BStBl II 1994, 375).
  • BFH, 30.10.1996 - II R 69/94

    Wann müssen notarielle Generalunternehmerverträge dem Finanzamt angezeigt werden?

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Eine Anzeigepflicht der Beteiligten nach ihr besteht mithin für alle gegenleistungserhöhenden Vereinbarungen, die formal außerhalb des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts getroffen werden (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1996 II R 69/94, BFHE 181, 341, BStBl. II 1997, 85).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 60/97

    Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung mit Schuldausschließungsgrund

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Entscheidend ist, dass der jeweilige Täter den Tatbestand in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 02. April 1998 V R 60/97, BFHE 186, 1, BStBl. II 1998, 530).
  • BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03

    Wiederaufleben eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Bei Erfolg der Klage lebt der ursprüngliche Grunderwerbsteuerbescheid vom 25. September 1991 wieder auf (vgl. BFH-Beschluss vom 09. Dezember 2004 VII R 16/03, BFHE 208, 37, BStBl. II 2006, 346 m.w.N.), was der Sache nach dem Klagebegehren entspricht.
  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regeln ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2000, VII B 39/99, a.a.O., BFH-Urteil vom 19. Dezember 2002 IV R 37/01, BFHE 200, 495, BStBl. II 2003, 385).
  • BFH, 14.12.2000 - II B 123/99

    Leichtfertige Steuerverkürzung durch Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Leichtfertigkeit bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der Senat folgt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 II B 123/99, BFH/NV 2001, 738; vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180), einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz dazu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.
  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 11/82

    Beginn der Betriebsprüfung - Personengesellschaft - Hemmung der Verjährung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
    Der Antrag muss als verjährungshemmende Maßnahme für den Steuerpflichtigen erkennbar sein (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1983 VIII R 11/82, BFHE 139, 496, BStBl. II 1984, 125).
  • BFH, 16.10.2002 - I R 17/01

    Darlehensgewährung durch Kommanditisten an seine KG

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